schwerde nach der Mehrheitsauffassung der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission gutzuheissen und festzustellen, dass die Betreibung Nr. […] des Regionalen Betreibungsamts Q. einschliesslich Zahlungsbefehl vom 28. März 2022 nichtig ist. Das Regionale Betreibungsamt Q. ist folglich anzuweisen, die Betreibung nach Rechtskraft dieses Urteils zu löschen. 7. Im betreibungsrechtlichen Beschwerde- bzw. Weiterziehungsverfahren (Art. 18 SchKG) sind ungeachtet des Ausgangs keine Verfahrenskosten zu erheben und keine Parteientschädigungen zuzusprechen (Art. 20a Abs. 2 Ziff. 5 SchKG i.V.m. Art. 61 Abs. 2 lit. a und Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG).