Dies trifft gemäss der Mehrheitsauffassung der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission namentlich auf die angebliche schenkungsweise Einbringung der Aktien der C. AG durch U.D. (bzw. dessen Berater) in die H.- Stiftung zu, was 2019 erfolgt sein soll. Auch die geltend gemachten Pläne, das Darlehen der Gläubigerin an die C. AG zum "Verschwinden" zu bringen, datieren ab Dezember 2019. Selbiges trifft auf das behauptete Vorhaben, die C. AG zu verkaufen, zu: Die Unterlagen im Zusammenhang mit dem angeblichen Kaufangebot datieren vom März 2020 (vgl. angefochtener Entscheid E. 6.1; Stellungnahme vom 5. Mai 2022 Rz.