angeblicher Verwaltungsrat von der C. AG u./od. angeblicher CEO der C. AG"; "Sämtliche Handlungen des Schuldners, die der B. Inc. in ihrer Eigenschaft als Alleinaktionärin Schaden zugefügt haben, d.h. insbesondere [aber nicht ausschliesslich] alle Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit der angeblichen ausserordentlichen Generalversammlung der C. AG vom 27.03.2017 sowie allen nachfolgenden angeblichen Generalversammlungen und angeblichen Verwaltungsratssitzungen"; vgl. auch Beschwerdeantwort S. 16). Insofern ist der Einwand des Beschwerdeführers, der Grund der Betreibung sei ungenügend umschrieben, unbegründet, soweit er überhaupt rechtzeitig vorgetragen wurde.