Rückforderung des Salärs/Lohns sowie sämtliche weitere Entschädigungen, insbesondere (aber nicht ausschliesslich) die Entschädigungen und anderweitigen Honorare, die der Schuldner für seine Handlungen als angeblicher Verwaltungsrat von der C. AG u./od. angeblicher CEO der C. AG erhalten hat.