Dabei geht es einzig um die korrekte Information des Schuldners über die gegen ihn gerichtete Betreibung. Hingegen wird der Schuldner durch die Anforderungen an einen Zahlungsbefehl noch nicht vor einer allenfalls ungerechtfertigten Betreibung geschützt (Urteil des Bundesgerichts 5A_727/2019 vom 12. November 2020 E. 4.2 m.w.H.). 5. 5.1. Im Zahlungsbefehl vom 28. März 2022 wurde folgender Rechtsgrund für die Forderung in Höhe von Fr. 100 Mio. angegeben: