PS110127 vom 30. September 2011 E. 4.5, bestätigt in Urteil des Bundesgerichts 5A_588/2011). Die Parteien, die vor einer allfälligen Feststellung der Nichtigkeit einer Verfügung anzuhören sind, trifft zumindest eine faktische Behauptungslast für Umstände, die nur ihnen bekannt sein können und sie zu entlasten vermögen. Ihr Verhalten im Verfahren darf in der Beweiswürdigung berücksichtigt werden (Urteil des Bundesgerichts 5A_588/2011 vom 18. November 2011 E. 3.3).