beteiligten Personen aus dem Umfeld von U.D. sei heute Gegenstand mehrerer Strafuntersuchungen und Vorverfahren in S.. Aufgrund der fehlenden faktischen Kontrolle über die C. AG könne die Gläubigerin zurzeit nicht abschliessend prüfen, an welchen Handlungen der Beschwerdeführer beteiligt gewesen sei. Nachweislich sei er aber an der widerrechtlichen Abänderung der B.-Darlehen beteiligt gewesen. Zudem seien während seiner Zeit als Verwaltungsrat widerrechtlich Hypotheken für die C. AG in der Höhe von Fr. 35 Mio. aufgenommen worden. Sein angebliches Mandat als Verwaltungsrat habe sich der Beschwerdeführer zudem fürstlich entschädigen lassen.