Die G.-Leute [gemeint ist die G. AG], zu denen auch der Beschwerdeführer gehört habe, hätten es faktisch geschafft, sowohl die widerrechtliche Führung der C. AG (mit F. als eingetragenen Verwaltungsrat) sowie die widerrechtliche Kontrolle über deren Aktien in Personalunion und ohne jede Aufsicht der D.-Familie zu vereinen. Dabei hätten die widerrechtlichen Übernehmer nicht nur versucht, die C. AG zu verkaufen, sondern hätten während dem laufenden Kontrollstreit Hypotheken im Umfang von über Fr. 100 Mio. im Namen der C. AG angehäuft, womit sich die Fremdverschuldung knapp vervierfacht habe.