Die dagegen von U.D. erhobenen Rechtsmittel seien alle abgewiesen worden. Das öffentliche Register in R. sei während dem gesamten Rechtsstreit blockiert gewesen und nicht angepasst worden, weshalb es die Rechtslage bisher nicht korrekt wiedergebe. Die Publikation habe indes keine konstitutive Wirkung (angefochtener Entscheid E. 6.1, S. 5 f.). Im März 2017 sei der seit Jahrzenten mit der Familie D. verbundene Verwaltungsratspräsident der C. AG, E., in unrechtmässiger Weise durch F. ersetzt worden und wenige Monate später sei sein Geschäftspartner, der Beschwerdeführer, gefolgt.