Auch die Aktien der beiden D. Brüder seien durch die damaligen Direktoren per Beschluss annulliert worden, um den Zugriff der Familie D. auf die C. AG zu erschweren. Gegen diese beiden Beschlüsse vom 31. Mai 2016 und 10. Juni 2016 hätten die beiden D. Brüder am 15. Dezember 2016 beim Gericht in R. Klage eingereicht, welches die Beschlüsse zur Kraftloserklärung der Aktienzertifikate und zum Widerruf der Generalvollmachten zunächst suspendiert und danach als nichtig erklärt habe. Die dagegen von U.D. erhobenen Rechtsmittel seien alle abgewiesen worden.