3.4. Am 29. Dezember 2022 reichte der Beschwerdeführer und am 19. Januar 2023 die Gläubigerin je eine weitere Eingabe ein. Der Beschwerdeführer teilte mit Eingabe vom 6. Februar 2023 mit, dass er keine weitere Stellungnahme mehr einreichen wird. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: