3. Der entsprechende Eintrag im Betreibungsregister des Regionalen Betreibungsamts Q. (Betreibung Nr. […]) sei unverzüglich zu löschen bzw. das Betreibungsamt zur Löschung anzuweisen." 3.2. Die Präsidentin des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Kulm verzichtete mit Amtsbericht vom 8. Dezember 2022 auf eine Vernehmlassung. -4- 3.3. Mit Eingabe vom 19. Dezember 2022 beantragte die Gläubigerin die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei, eventualiter die Sistierung des Verfahrens bis zur Bereinigung des öffentlichen Registers in R. in Bezug auf die Gläubigerin.