2.2. Das Regionale Betreibungsamt Kulm erstattete am 14. April 2022 seinen Amtsbericht. -3- 2.3. Die Gläubigerin erstattete am 5. Mai 2022 eine Stellungnahme. 2.4. Mit Eingabe vom 2. Juni 2022 reichte die Gläubigerin Übersetzungen zu ihren Beilagen ein. Die Parteien reichten zusätzlich diverse weitere Stellungnahmen ein. 2.5. Die Präsidentin des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Kulm als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde entschied am 22. November 2022: " 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen."