2.3. Mit Stellungnahme vom 4. Oktober 2022 hielt der Beschwerdeführer an seinen Anträgen fest. 2.4. Die Grundstückversteigerung fand am 7. Oktober 2022 in Q. statt. Der Zuschlag erfolgte nicht an den Beschwerdeführer. 2.5. Am 10. Oktober 2022 erstattete das Regionale Betreibungsamt Q. seinen Amtsbericht. 2.6. Mit Eingabe vom 10. Oktober 2022 (Postaufgabe: 11. Oktober 2022) reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme ein und beantragte: -3- " Es sei festzustellen, dass der Versteigerungsraum zu klein und zu wenig belüftet war."