3.2. In der Stellungnahme vom 1. November 2022 beantragte die Beschwerdeführerin, das Strafverfahren gegen die Betreibungsbeamten B., C., D. und E. (Anzeige vom 14. Dezember 2018) sei unverzüglich aufzunehmen. Sinngemäss ersucht sie damit um Aufhebung der von der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau am 7. Mai 2019 im Verfahren ST.2019.704 erlassenen Sistierungsverfügungen. Ein solches Gesuch hätte die Beschwerdeführerin bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau zu stellen.