Wer den Mangel nicht unverzüglich vorbringt, wenn er davon Kenntnis erhält, sondern sich stillschweigend auf ein Verfahren einlässt, verwirkt den Anspruch auf spätere Anrufung der angeblich verletzten Ausstandsbestimmung (statt vieler Urteil des Bundesgerichts 5A_153/2016 vom 29. August 2016 E. 2.3). Aufgrund der von Gerichtspräsident Aeschbach erlassenen und unterzeichneten Verfügung vom 18. März 2022 musste die Beschwerdeführerin damit rechnen, dass Gerichtspräsident Aeschbach als untere Aufsichtsbehörde das Verfahren instruieren und über ihre Beschwerde vom 8. März 2022 befinden wird.