2. Es sei das Strafverfahren (Anzeige am 14.12.2018) gegen die angezeigten Betreibungsbeamten B., C., D., E. (Anzeige am 14.12.2018) unverzüglich aufzunehmen. 3. Alles unter Kosten – und Entschädigungs – Schadenersatzfolge zu Lasten des Kanton Aargau." 3.6. Das Betreibungsamt Q. liess sich nicht vernehmen. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: