3. 3.1. Gegen diesen ihr am 20. September 2022 zugestellten Entscheid reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 22. September 2022 (Postaufgabe: 30. September 2022) bei der Aufsichtskommission der Gerichte Kanton Aargau eine Beschwerde und Aufsichtsanzeige ein mit folgenden Rechtsbegehren: " 1. Der Entscheid vom 09.09.2022 des Bezirksgericht Lenzburg, Gerichtspräsidium Daniel Aeschbach ist aufzuheben. 2. Der angezeigte Amtsmissbrauch mit Eingabe am 13.07.2022 sei von Amtes (Offizialdelikt) abzuklären, zu verfolgen und zu bestrafen. 3. Es wird um superprovisorische aufschiebende Wirkung ersucht.