2.4. Die Beschwerdeführerin nahm mit Eingabe vom 5. Mai 2022 (Postaufgabe: 12. Mai 2022) zum Amtsbericht Stellung. -3- 2.5. Am 31. Mai 2022 und am 13. Juli 2022 (Postaufgabe: 14. Juli 2022) reichte die Beschwerdeführerin weitere Eingaben ein. 2.6. Der Präsident des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Lenzburg als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde entschied am 9. September 2022: " 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 500.00 werden der Beschwerdeführerin auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen."