Es soll ihm nicht zum Nachteil gereichen, wenn die Vorsorgeeinrichtung ihre Leistung als Kapital und nicht als Rente erbringt. Da der Schuldner nicht gezwungen werden kann, mit dem Altersguthaben eine Rente zu kaufen, muss das Amt die Rente berechnen, auf die das Kapital Anspruch gibt. Das Kapital ist dann nur bis zur Höhe dieser hypothetischen Jahresrente pfändbar, die sich nach der Dauer der Rente und der Lebenserwartung des Empfängers berechnet. Weiter ist der monatliche Notbedarf des Schuldners zu bestimmen. Für die Befriedigung des Gläubigers steht schliesslich nur jener Teil des Kapitals zur Verfügung, der während eines -9-