Ab dem 1. Mai 2020 habe sie eine AHV-Rente und Ergänzungsleistungen (EL) bezogen. Für die Berechnung der EL sei 2020 ein monatlicher Vermögensverzehr von Fr. 502.00 berücksichtigt worden, 2021 ein solcher von Fr. 288.90, bzw. nach Korrektur Fr. 322.25, und für -8-