Zudem stünden ihr verschiedene Nebenleistungen aus den Ergänzungsleistungen (zahnärztliche Behandlung, Kosten für Hilfsmittel, Beteiligung an den Kosten für Krankenkasse, ärztliche angeordnete Bade- und Erholungskuren, Befreiung der Gebührenpflicht für Radio- und Fernsehempfang usw.) zu. Neben dem vom Existenzminimum gesicherten Einkommen habe die Schuldnerin aber aus dem ausbezahlten BVG-Guthaben innert dreier Jahre rund Fr. 64'000.00 verbraucht, also ein Vielfaches einer jährlichen Rente von Fr. 5'300.00.