Als sich die Schuldnerin im Jahr 2019 das BVG-Guthaben habe auszahlen lassen, habe sie noch eine Lebenserwartung von 25 Jahren gehabt, woraus eine Jahresrente von rund Fr. 5'300.00 resultiert hätte. Gemäss Pfändungsurkunde verfüge die Schuldnerin über ein das Existenzminimum übersteigendes Einkommen von Fr. 235.50. Zudem stünden ihr verschiedene Nebenleistungen aus den Ergänzungsleistungen (zahnärztliche Behandlung, Kosten für Hilfsmittel, Beteiligung an den Kosten für Krankenkasse, ärztliche angeordnete Bade- und Erholungskuren, Befreiung der Gebührenpflicht für Radio- und Fernsehempfang usw.) zu.