3.4. Die Präsidentin des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Aarau verzichtete mit Amtsbericht vom 4. Oktober 2022 auf eine Vernehmlassung. 3.5. Das Regionale Betreibungsamt Q. liess sich innert Frist nicht vernehmen. Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: