2.5. Die Präsidentin des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Aarau als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde entschied am 2. September 2022: " 1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung (Pfändungsurkunde) des Regionalen Betreibungsamtes Q. vom 8. Juli 2022 inkl. Pfändungsvollzug vom 6. Juli 2022 in der Betreibung Nr. xxx aufgehoben.