" 1. 1.1 In Gutheissung der Beschwerde wird die Beschwerdegegnerin angewiesen, den Eingang des Betreibungsbegehrens vom 9. Mai 2022 und den anschliessenden Rückzug zu registrieren. 1.2 Es wird festgestellt, dass die Gebühr für die Eintragung des Eingangs des Betreibungsbegehrens ins Register Fr. 5.00 beträgt. 2. Die Beschwerdegegnerin wird angewiesen, den Eingang der Betreibung kostenfrei zu bestätigen. 3. Es werden keine Kosten erhoben. 4. Es werden keine Parteienschädigungen zugesprochen."