17 SchKG). Kein schutzwürdiges Interesse hat demgegenüber etwa der übergangene Interessent bei einem Freihandverkauf – im Gegensatz zur öffentlichen Versteigerung –, selbst wenn er ein höheres Angebot gemacht hat als der Erwerber. Während bei der Steigerung der Meistbietende kraft Gesetzes den Zuschlag beanspruchen kann, gibt es beim Freihandverkauf keine entsprechende Regelung (Urteile des Bundesgerichts 5A_275/2018 vom 11. September 2018 E. 1.2, 5A_984/2016 vom 27. April 2017 E. 1.2; LORANDI, Der Freihandverkauf im schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, 1994, S. 199; BlSchK 2013 Nr. 46 E. 10; GVP ZG 2005 S. 187).