Betreff Pfändungsurkunde vom 28. September 2021 in der Gruppe Nr. […] / Berechnung des Existenzminimums / Wiederherstellung der Beschwerdefrist -2- Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission entnimmt den Akten: 1. Das Betreibungsamt Q. vollzog am 28. September 2021 gegen den Beschwerdeführer die Pfändung in der Gruppe […]. Gepfändet wurden sämtliche über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum liegenden Einkünfte des Beschwerdeführers. Ausgehend von relevanten Einkünften von Fr. 4'096.20 und einem betreibungsrechtlichen Existenzminimum von Fr. 2'357.00 wurde die pfändbare Quote auf Fr. 1'739.20 festgesetzt.