Ich beantrage ausserdem, eine detaillierte Zwischenbilanz bis 3 Tage vor der Versteigerung sowie einen aktuellen Betreibungsregisterauszug, welche von allen Beteiligten und allen möglichen Interessenten eingesehen werden können." Weiter beantragte die Beschwerdeführerin die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2.2. Auf Aufforderung der Vorinstanz reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 30. Juni 2022 eine verbesserte Beschwerdeschrift ein. 2.3. Auf die Einholung eines Amtsberichts wurde verzichtet. 2.4. Die Präsidentin des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Kulm als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde entschied am 13. Juli 2022: