Dem Konkursamt Aargau, Amtsstelle Baden, ist Frist zur Erledigung des vorliegenden Verfahrens anzusetzen. Gemäss dessen Angaben wurden die noch hängigen Zivilprozesse zwischenzeitlich abgeschrieben und lediglich die erwähnten Rückmeldungen bezüglich Sozialversicherungsbeiträge und Quellensteuerabzüge seien abzuwarten. Es erscheint daher angezeigt, dass dem Konkursgericht der Schlussbericht bis spätestens am 31. Oktober 2022 einzureichen ist (Art. 268 Abs. 1 SchKG, Art. 92 f. KOV). Andernfalls ist das Konkursamt Aargau, Amtsstelle Baden, gehalten, bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts rechtzeitig um Fristerstreckung gemäss Art. 268 Abs. 2 SchKG zu ersuchen.