Der Hinweis des Konkursamts, die Gläubigerforderungen hätten intensive Prüfungen notwendig gemacht, überzeugt in dieser Pauschalität nicht. Seither sind denn auch bereits wieder acht Monate vergangen, und es scheint zumindest so, als seien die Anfragen an die SVA Aargau sowie die diversen Steuerverwaltungen vom 2. August 2022, die derzeit scheinbar noch einzigen Pendenzen, erst auf Reaktion auf die Ende Juli erhobene Beschwerde erfolgt. Angesichts der Tatsache, dass das Konkursverfahren nunmehr seit 4.5 Jahren hängig ist, hätte das Verfahren jedenfalls zügiger zum Abschluss gebracht werden müssen. Eine Rechtsverzögerung ist daher vorliegend zu bejahen.