270 Abs. 2 SchKG richtigerweise bei ihr zu beantragen gewesen wäre. Unklar ist auch, weshalb die Erstellung und Auflage des Kollokationsplans, was innert 60 Tagen nach Ablauf der Eingabefirst zu geschehen hat, seit der Konkurseröffnung durch das Bezirksgericht Bremgarten im Februar 2018 fast vier Jahre in Anspruch genommen hat. Der Hinweis des Konkursamts, die Gläubigerforderungen hätten intensive Prüfungen notwendig gemacht, überzeugt in dieser Pauschalität nicht.