Das Konkursamt Aargau, Amtsstelle Baden, macht im Amtsbericht geltend, aufgrund der hohen Arbeitsbelastung sowie fehlender Abschreibungsverfügungen aus den anlässlich der Konkurseröffnung sistierten Prozessen beim Arbeitsgericht des Bezirksgerichts Bremgarten sei es nicht möglich gewesen, den in der Sachstandsanfrage angegebenen Termin einzuhalten. Ein Gläubiger habe die Abtretung der Prozesse verlangt, später aber wieder darauf verzichtet. Die Abschreibungsverfügungen seien beim Konkursamt am 25. April 2022 eingegangen.