2. 2.1. Zur Begründung seiner Beschwerde trägt der Beschwerdeführer vor, der Kollokationsplan sei am 2. Dezember 2021 eingegangen. Mit Schreiben des Konkursamts Aargau, Amtsstelle Baden, sei mitgeteilt worden, dass das Verfahren bis Februar 2022 abgeschlossen werde. Zuvor habe er im November 2021 einen Anwalt hinzugezogen, um beim Konkursamt Transparenz zu schaffen und Druck auszuüben, was kurzfristig hilfreich gewesen sei. Das Verfahren werde seit der Konkurseröffnung am 19. Februar 2018 künstlich in die Länge gezogen und Gläubiger würden nicht oder nur unbefriedigend und spät bzw. auf Druck informiert.