1. 1.1. Über die B. AG (die Schuldnerin) wurde am 19. Februar 2018 der Konkurs eröffnet. Der Beschwerdeführer ist Gläubiger im Konkursverfahren über die Schuldnerin und wurde mit einer Forderung über Fr. 12'022.00 im Verfahren zugelassen. 1.2. Mit Verfügung vom 18. Januar 2021 verfügte die Präsidentin des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Bremgarten die Verlängerung der Frist zur Erledigung des summarischen Konkursverfahrens bis zum 31. Dezember 2021. 1.3. Der Kollokationsplan und das Inventar der Schuldnerin lagen ab dem 2. Dezember 2021 zur Einsichtnahme auf und sind in Rechtskraft erwachsen.