3.3. Vorliegend macht der Gesuchsteller geltend, dass er aufgrund seiner Krankheiten bzw. einer Depression unkonzentriert und vergesslich sei, weshalb er irrtümlicherweise davon ausgegangen sei, dass er 20 Tage Zeit habe, um Rechtsvorschlag zu erheben. Zum Beweis hat der Gesuchsteller den Arztbericht des Kantonsspitals R. vom 4. Februar 2022 eingereicht. Diesem kann entnommen werden, dass der Gesuchsteller hauptsächlich an einer koronaren Herzkrankheit sowie Asthma leidet.