2022) beim Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Aarau eine Beschwerde ein. 3.2. Das Präsidium des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Aarau leitete die Beschwerde am 19. April 2019 an das Obergericht des Kantons Aargau weiter, wo sie fälschlicherweise intern zunächst der 4. Zivilkammer zur Behandlung zugewiesen und ein Gerichtskostenvorschuss von Fr. 400.00 einverlangt wurde Der Beschwerdeführer bezahlte den Gerichtskostenvorschuss am 16. Juni 2022. 3.3. Die 4. Zivilkammer des Obergerichts leitete die Beschwerde am 17. Juni 2022 zuständigkeitshalber an die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission als obere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde weiter.