" 1. Das Gesuch um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist in der Betreibung Nr. xxx des Regionalen Betreibungsamtes Q. wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten, bestehend aus der Entscheidgebühr von Fr. 200.00, werden dem Gesuchsteller auferlegt und mit seinem Vorschuss in derselben Höhe verrechnet. 3. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen." 3. 3.1. Gegen diesen ihm am 6. April 2022 zugestellten Entscheid reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 13. April 2022 (Postaufgabe: 14. April -3-