3. Kommentarlos reichte der Beschwerdeführer am 16. Juni 2022 den angefochtenen Entscheid der Präsidentin des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Brugg als untere betreibungsrechtliche Aufsichtsbehörde vom 2. Juni 2022 ein. -3- Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: