Die vom Betreibungsamt exemplarisch eingereichten Wohnungsinserate zeigen auf, dass im Raum Wettingen bereits ab Fr. 1'500.00, und damit zu Preisen deutlich unter dem aktuellen Mietzins des Beschwerdeführers, 3-Zimmer-Wohnungen verfügbar sind. Im Vergleich dazu erscheint der Mietzins des Schuldners und seiner (derzeit erwerbslosen Ehefrau) von derzeit Fr. 2'017.00 pro Monat in der Tat als unangemessen hoch (laut Mietvertrag beträgt die Höhe des Mietzinses brutto nur Fr. 1'970.00 pro Monat, die Differenz zur vom Betreibungsamt teilweise auch mit Fr. 2'010.00 pro Monat angegebenen Summe erschliesst sich aus den Akten nicht;