" 4.5. Das Betreibungsamt hat vorliegend dem Schuldner, ausgehend vom aktuellen Mietzins von Fr. 2'017.00 pro Monat für die zu zweit (vom Beschwerdeführer und seiner Ehefrau) bewohnte Wohnung, den Anteil der zu berücksichtigenden Wohnkosten ab Mai 2022 auf monatlich Fr. 1'500.00 im Existenzminimum herabgesetzt. Die vom Betreibungsamt exemplarisch eingereichten Wohnungsinserate zeigen auf, dass im Raum Wettingen bereits ab Fr. 1'500.00, und damit zu Preisen deutlich unter dem aktuellen Mietzins des Beschwerdeführers, 3-Zimmer-Wohnungen verfügbar sind.