" 1. 1.1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird das Betreibungsamt Q. angewiesen, im Rahmen der Pfändung xxx die anrechenbaren Wohnkosten des Beschwerdeführers unter Gewährung einer angemessenen Übergangsfrist bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin (per 31. Juli 2022), d.h. erst ab dem 1. August 2022, auf einen Betrag von Fr. 1'500.00 pro Monat herabzusetzen. 1.2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Es werden keine Kosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen."