Das Betreibungsamt bestätigt im Amtsbericht vom 1. April 2022 (act. 20 f.) die Aussage des Beschwerdeführers, wonach bis zum 25. März 2022 um 13:30 Uhr ein Betrag von CHF 1'350'000.00 auf das Konto des Betreibungsamtes im Namen des Beschwerdeführers einbezahlt wurde. Der Restbetrag von CHF 500'000.00, welcher zur Aufhebung der Steigerung nötig gewesen wäre, sei jedoch bis zum Verfassen des Amtsberichtes nicht eingegangen. Somit habe die Steigerung wie angezeigt am 25. März 2022 durchgeführt werden müssen.