Somit bestreitet er die Existenz eines im Lastenverzeichnis aufgenommenen Rechts, weshalb der Klageweg beschritten werden müsste. In der Mitteilung des Lastenverzeichnisses vom 21. Februar 2022 [recte: und in der Mitteilung des korrigierten Lastenverzeichnisses vom 7. März 2022] wurde der Beschwerdeführer vom Betreibungsamt darauf aufmerksam gemacht, dass die darin bezeichneten Lasten sowohl nach Bestand als nach Fälligkeit, Umfang und Rang als von ihm anerkannt gel- -5-