Am 7. März 2022 erliess das Regionale Betreibungsamt Q. im gleichen Betreibungsverfahren ein korrigiertes Lastenverzeichnis, das dem Beschwerdeführer am 8. März 2022 wiederum per eingeschriebener Post zugestellt wurde. In der Folge fand die Steigerung des Pfandobjekts am […] statt. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 29. März 2022 erhob der Beschwerdeführer beim Bezirksgericht Zurzach, Präsidium des Zivilgerichts, Beschwerde gegen das Lastenverzeichnis und sinngemäss gegen den Steigerungszuschlag. 2.2. Das Regionale Betreibungsamt Q. erstattete am 1. April 2022 seinen Amtsbericht.