6.2.2. Im zweitinstanzlichen Beschwerdeverfahren ging es im Wesentlichen nur um die Frage, ob der Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. I entgegen den Erwägungen der Vorinstanz rechtsgültig zugestellt wurde, namentlich vor dem Hintergrund des im zweitinstanzlich neu eingereichten Gläubigerexemplars des Zahlungsbefehls. Der vorliegende Fall bietet rechtlich und insbesondere auch sachverhaltsmässig keine besonderen Schwierigkeiten, zumal die relevanten Fragen im vorinstanzlichen Entscheid bereits weitgehend beleuchtet wurden.