Fragen komplex sind, wenn die Rechtskenntnisse des Gesuchstellers unzureichend sind oder wenn bedeutende Interessen auf dem Spiele stehen (BGE 122 III 392; Urteil des Bundesgerichts 5A_919/2012 vom 11. Februar 2013 E. 8.3). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts ist in betreibungsrechtlichen Beschwerdeverfahren an die Voraussetzungen, unter denen eine Verbeiständung durch einen Rechtsanwalt sachlich geboten ist, jedoch ein strenger Massstab anzulegen (BGE 122 I 8 E. 2c).