2. 2.1. Das Verfahren betrifft im Wesentlichen die Frage, ob eine wirksame Zustellung des Zahlungsbefehls in der Betreibung Nr. I erfolgte. Die Schuldnerin machte mit ihrer Beschwerde im vorinstanzlichen Verfahren zusammengefasst geltend, dass der Zahlungsbefehl ihr nicht zugestellt worden sei, weshalb er auch keine Wirkung erzielen könne und sämtliche späteren Betreibungshandlungen rückgängig zu machen seien. -5-