3.4. Die Schuldnerin nahm mit Eingabe vom 10. Dezember 2021 zur Beschwerde Stellung und beantragte die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege sowie die Bestellung ihrer Rechtsanwältin zu ihrer unentgeltlichen Rechtsvertreterin. -4- Die Schuldbetreibungs- und Konkurskommission zieht in Erwägung: