3. 3.1. Der Beschwerdeführer ersucht in seiner Beschwerde um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das erst- und das zweitinstanzliche Beschwerdeverfahren, jeweils unter Bestellung seines Anwalts zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter. Die Gläubigerin 1 stellt in ihrer Eingabe vom 4. Oktober 2021 das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege für das zweitinstanzliche Beschwerdeverfahren, unter Bestellung ihres Anwalts zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter. - 15 -